top of page

Am Tropf von Gazprom – warum Deutschland auf russisches Erdgas angewiesen ist

Wie konnten wir uns nur so abhängig machen von russischem Erdgas? Dies ist gegenwärtig wohl die Frage, die die politisch Verantwortlichen in Berlin am meisten umtreibt, fast allen Sorgenfalten auf die Stirn treibt und bei nicht wenigen Wut, Zorn und vielleicht auch ein wenig Verzweiflung auslöst. Wie konnte Erdgas zu einem Energierohstoff werden, von dem unsere Volkswirtschaft mittlerweile geradezu existenziell abhängig ist? War es – wie vielerorts vermutet wird – Naivität oder womöglich gar Käuflichkeit unserer Politiker? Welche Rolle spielte Gazprom bei der Entstehung dieser offenbar so verhängnisvollen Abhängigkeit? Und inwieweit hatte der Diktator im Kreml, Wladimir Putin, seine Hände im Spiel?


Der Siegeszug des Erdgases

Beginnen wir mit der Frage, weshalb Erdgas im Energiemix Deutschlands überhaupt eine so bedeutende Rolle spielt. Damit sind wir bei einem Unternehmen, für das ich selbst über 13 Jahre lang tätig sein durfte. Denn die heutige energiewirtschaftliche Bedeutung von Erdgas in der deutschen Volkswirtschaft ist vor allem das Ergebnis eines sehr erfolgreichen Geschäftsmodells, das von der Essener Ruhrgas AG entwickelt wurde.

Ursprünglich war die Ruhrgas mit der Vermarktung von Kokereigas, eines Abfallprodukts der Montanindustrie befasst. Das Unternehmen erkannte aber früh, welches Potenzial Erdgas haben würde und entwickelte ein Geschäftsmodell, das innerhalb von zwei Dekaden den Energiemarkt vollständig veränderte. Grundlage des Geschäftsmodell war der sogenannte „anlegebare Preis“, der dafür sorgte, dass Erdgas immer marginal preiswerter als das im jeweiligen Markt dominierende Konkurrenzprodukt war. Im Wärmemarkt war dies im Wesentlichen das leichte Heizöl, im Industriegeschäft das schwere Heizöl und im Kraftwerksmarkt die Kohle. Damit wusste der Kunde zwar nicht, wie hoch seine Energierechnung letztlich sein würde, konnte sich aber darauf verlassen, dass er mit Erdgas immer marginal günstiger heizen beziehungsweise produzieren konnte als mit der einschlägigen Konkurrenzenergie. Hinzu kam der Vorteil der Just-in-Time-Belieferung, in der Regel durch das örtliche Stadtwerk, durch das ein Öltank oder Kohlebunker im eigenen Hause oder auf dem eigenen Grundstück überflüssig wurde. Dass bei der Verbrennung von Erdgas darüber hinaus weniger klimaschädliches CO2 freigesetzt wird als bei der Verbrennung anderer Kohlenwasserstoffe, mag in den Pioniertagen der Gaswirtschaft vielleicht noch keine maßgebliche Rolle gespielt haben; heute aber wissen wir umso mehr zu schätzen, welchen positiven Beitrag Erdgas zur CO2-Bilanz Deutschlands geleistet hat.

Das Risiko des anlegbaren Preises, im Volksmund auch – etwas verkürzt – als „Ölpreisbindung“ bezeichnet, konnte die Ruhrgas bedenkenlos an ihre Erdgasproduzenten weiterreichen. Denn mit diesem Preismodell ging ein kontinuierlicher und in der Dimension dramatischer Anstieg des Erdgasverbrauches einher, der die Ruhrgas in die Lage versetzte, erhebliche und ständig wachsende Mengenverpflichtungen einzugehen, die es ihrerseits den Produzenten ermöglichten, neue Gasfelder zu explorieren und zu entwickeln und die für den Abtransport der Gasmengen erforderliche Leitungsinfrastruktur zu bauen. Auf der Grundlage dieses Geschäftsmodell wurden seit Mitte der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts langfristige Vertragsbeziehungen mit entsprechenden Take-or-Pay-Klauseln geschlossen: zunächst mit den deutschen Erdgasproduzenten und noch in den 60er Jahren mit dem halbstaatlichen holländischen Unternehmen Gasunie, das erhebliche Mengen aus Mitteleuropas größtem Erdgasfeld in Groningen lieferte. Mit dem Abschluss des Erdgas-Röhren-Deals, der Anfang der 70er Jahre zwischen Ruhrgas, Mannesmann und dem sowjetischen Gazprom-Vorgängerunternehmen geschlossen wurden, begannen die Gaslieferungen aus den gigantischen Gasfeldern Sibiriens. Und nach der Entdeckung des Ekofisk-Erdgasfeldes im norwegischen Kontinentalschelf im Jahre 1974 floss ab 1977 auch norwegisches Erdgas nach Deutschland.

Bei diesen langfristigen Verträgen ging es immer um etwas mehr als ein rein kommerzielles Geschäft. Mit den Niederlanden, der Sowjetunion und Norwegen waren drei Länder Hauptlieferanten der Ruhrgas, die ganz besonders unter den Gräueltaten der Nazis zu leiden hatten und deren Vorbehalte gegen Deutschland insofern verständlicherweise sehr groß waren. Aus diesem Grunde verstand sich der damalige Ruhrgas-Chef, Klaus Liesen, nicht allein als Kaufmann, sondern auch als jemanden, der die neu entstandenen Energielieferbeziehungen mit einem außenpolitischen Versöhnungswerk in privatwirtschaftlicher Initiative verband, wie es für Industrieunternehmen in der Nachkriegsgeschichte wohl ziemlich beispiellos ist. Mit Norwegen beispielsweise wurde ein Stipendienprogramm aufgelegt und die Wiederherstellung des im zweiten Weltkrieg verschollenen Bernsteinzimmers im Katharinenpalast in der Nähe von Sankt Petersburg aus Mitteln der Ruhrgas AG dürfte in ihrer Symbolkraft für die Aussöhnung zwischen Deutschland und der Sowjetunion wohl mehr bewirkt haben als mancher Staatsbesuch.

Großen Wert legte die Ruhrgas auf die Diversifizierung ihrer Lieferbeziehungen. Zu Beginn des Millenniums lag der Anteil heimischer Produktion im Gesamtportfolio der Ruhrgas bei deutlich über 15 %, der Anteil holländischen Gases bei deutlich über 20 %, während der Anteil russischen Erdgases mit knapp 30% etwas geringer war als der des Nordsee-Gases, das hauptsächlich von norwegischen Produzenten, zu einem geringen Anteil auch von britischen und dänischen Produzenten beigesteuert wurde. Und die Speicher- und Leitungsinfrastruktur war so ausgelegt, dass in einem kalten Winter ein 50 %iger Ausfall der russischen Lieferungen ohne weiteres verkraftet werden konnte (, zu dem es allerdings nie kam!).

Im Ergebnis war dieses Geschäftsmodell ein Musterbeispiel dafür, wie die Marktwirtschaft in Deutschland funktionieren kann. Die Zielsetzungen des „magischen Dreiecks“ des Energiewirtschaftsgesetzes wurden allesamt in kongenialer Weise erreicht: die Langfristigkeit der Verträge und die Diversifizierung der Bezugsquellen sorgte für Versorgungsicherheit, die Preisbindung an über einen längeren Zeitraum abgewälzte Ölpreise sorgte für verlässliche und einigermaßen stabile Preise, und in punkto Umweltfreundlichkeit ist Erdgas bekanntlich allen (fossilen) Konkurrenzenergien deutlich überlegen. Und das Geschäftsmodell war so austariert, dass es eigentlich nur Gewinner gab, jedenfalls niemand Anlass hatte, sich übervorteilt zu fühlen. Die Produzenten hatten einen Käufer mit fester Abnahmeverpflichtung, die regionalen und lokalen Versorgungsunternehmen konnten ihre Märkte deutlich ausweiten und der Kunde hatte die Gewissheit, dass er preislich immer marginal besser stehen würde, als wenn er sich für ein konkurrierendes Energieprodukt entschieden hätte.


Die Liberalisierung und das Ende der langfristigen Verträge

Mit der Ende der 90er Jahre eingeleiteten Liberalisierung der Energiemärkte war dieses System allerdings nicht kompatibel. Der entscheidende Gamechanger war dabei die Regulierung der Netze mit dem Ziel, allen Energiehändlern einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Energietransport- und -verteilnetzen zu verschaffen. Da die Netze bei leitungsgebundenen Energien gewissermaßen den Marktplatz und damit ein natürliches Monopol darstellen, ließ sich ein liquider Handelsmarkt offensichtlich nur dadurch schaffen, dass alle zu gleichen Bedingungen Zugang zu diesem Marktplatz haben. Zur Regulierung und Überwachung des diskriminierungsfreien Netzzugangs wurde die Bundesnetzagentur eingesetzt, die seit Beginn ihrer Existenz eine Unmenge von Regelungen gegen trickreiche Netzeigentümer generiert hat, der es aber dennoch bis heute nicht gelungen ist, ein wirkungsvolles System insbesondere mit Blick auf die Weiterentwicklung der Netzinfrastruktur zu implementieren. Offensichtlich wäre es klüger, effektiver und preiswerter gewesen, sich auf den einfachen ordnungspolitischen Grundsatz zu besinnen, demzufolge natürliche Monopole in staatliche Hand gehören, und die Gasleitungen (ebenso übrigens wie die Strom- und Telekommunikationsnetze) zu verstaatlichen.

Die Liberalisierung des Gasmarktes bedeutete natürlich das Ende der langfristigen Erdgasimportverträge. Denn durch die „regulierte Sozialisierung“ der Netze infolge des diskriminierungsfreien Zugangs trug der Erdgasimporteur, namentlich Branchenprimus Ruhrgas, nicht mehr lediglich das Mengenrisiko der Take-or-Pay-Verträge; vielmehr entwickelte sich ein liquider Gasmarkt, der Preissignale aussendete, die mit der Ölpreisbindung der klassischen Importverträge natürlich nichts mehr zu tun hatten. Hinzu kam, dass das Mengenrisiko der Importeure noch dadurch verschärft wurde, dass die Produzenten ihr Gas nunmehr auch direkt in den Markt beziehungsweise an die Kunden verkaufen konnten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht erstaunlich, dass ein Großteil der langfristigen Lieferverträge der Ruhrgas – nicht selten im Ergebnis langwieriger Schiedsgerichtsverfahren – aufgelöst bzw. in Laufzeit und Volumen deutlich reduziert wurden.

Eine Ausnahme bilden lediglich die Verträge mit Gazprom, deren Volumen auch in den letzten Jahren noch weiter erhöht wurde.

Insgesamt allerdings hat die Liberalisierung der Energiemärkte der Versorgungssicherheit mit Erdgas offensichtlich einen Bärendienst erwiesen. Denn die Befürworter liberalisierter Energiemärkte in Brüssel und Berlin haben einen kleinen – allerdings entscheidenden – Unterschied zwischen dem Strom- und Gasmarkt übersehen. Beides sind leitungsgebundene Energien. Aber beim Strom unterliegt die gesamte Wertschöpfungskette von der Stromproduktion im Kraftwerk bis zum Verbrauch beim Endkunden der nationalen oder zumindest europäischen Jurisdiktion. Deshalb mag es beim Strom durchaus sinnvoll sein, ein Level Playing Field, also einen Marktplatz ohne Zugangsbeschränkungen zu schaffen. Beim Erdgas liegen die Dinge anders, denn alle – in ihrer Anzahl ohnehin sehr überschaubaren – nennenswerten Produzenten, seien es nun Russland, Qatar, Algerien oder Iran liegen außerhalb des Zugriffs europäischer Regulierung und selbst Europas größter Produzent, Norwegen, ist nicht Mitglied der EU.

Mit Blick auf diese begrenzte Zahl relevanter Produzenten ist die Gefahr oligopolistischer Produktions- beziehungsweise Preisabsprachen natürlich wesentlich größer als auf den Ölmärkten, wo sich ein wirkungsvolles Produzentenkartells schon aufgrund der Vielzahl der Spieler und ihre unterschiedlichen Interessen eigentlich nie mit nachhaltiger Wirkung entwickelt hat. Schon aus diesem Grunde war die Liberalisierung des europäischen Gasmarktes ein Fehler. Nicht um ein Level Playing Field hätte es gehen sollen, sondern um die Aufrechterhaltung der Balance of Power, die dadurch gewährleistet war, dass die Produzenten nur in die Pipelines der Erdgas-Importeure liefern konnten, denen dadurch eine Verhandlungsmacht zuwuchs, die sie in die Lage versetzte, mit den Produzenten auf Augenhöhe langfristige Lieferbeziehungen mit einer fair austarierten wechselseitigen Risikotragung zu vereinbaren. Und wie das Beispiel der Ruhrgas zeigt, konnten damit auch die Zielsetzungen des magischen Dreiecks erreicht werden, die heute allesamt gefährdet sind.


Politische Fehlentscheidungen

Eine in Analyse und Konsequenz nicht durchdachte Liberalisierung ist ursächlich für die mittlerweile prekäre Versorgungssituation Deutschlands mit Erdgas. Gleichzeitig wurde die Abhängigkeit von diesem Energierohstoff durch eine Reihe von Entscheidungen weiter erhöht, die in Deutschland souverän und ohne jegliches Zutun von Gazprom oder anderen Mitgliedern eines potenziellen Erdgasproduzentenkartells getroffen wurden. Der Ausstieg aus der Atomenergie wurde von Kanzlerin Merkel infolge der Katastrophe von Fukushima beschlossen. Dass diese Entscheidung nicht der energiewirtschaftlichen Vernunft, sondern eher dem nationalen Zeitgeist geschuldet war, mag man aus der Tatsache ersehen, dass deutsche Kernkraftwerke von Tsunamis offensichtlich nicht bedroht werden und Japan den Großteil seiner Atommeiler weiter betreibt. Der Ausstieg aus Braunkohle- und Steinkohleverstromung ist laut Koalitionsvertrag beschlossene Sache. Ob eine derartige Verbotspolitik sinnvoll ist, kann – ganz abgesehen von ihrer Auswirkung auf die Versorgungssicherheit – schon insofern füglich bezweifelt werden, als die Stilllegung der entsprechenden Kraftwerke ohne nennenswerte Entschädigung rechtlich kaum machbar sein dürfte. Hätte man den Mut aufgebracht, eine verursachungsgerechte CO2-Abgabe zu beschließen, ließe sich dieses Ziel nicht nur ordnungspolitisch sinnvoller, sondern mit Sicherheit auch preiswerter erreichen.

Ohne Atom und Kohle bleibt für eine verlässliche Stromerzeugung aber im Wesentlichen nur Erdgas als Alternative, da erneuerbare Energien naturgemäß keine verlässliche Leistung darstellen, da sie eben nur verfügbar sind, wenn der Wind weht oder die Sonne scheint. Und ob der von der Bundesregierung geplante dramatisch beschleunigte dieser Energien überhaupt gelingt hängt bekanntlich ganz wesentlich davon ab, dass Belange des Landschaftsschutzes, Artenschutes und Immissionsschutzes zurückgestellt werden, die jedenfalls bislang den Parteifreunden des Bundeswirtschaftsministers sehr wichtig waren; einmal ganz abgesehen davon, dass etwa der offshore generierte Windstrom ja auch noch abtransportiert werden muss, und der Ausbau der entsprechenden Leitungen seit bald 20 Jahren nicht so recht vorankommt.

Natürlich ließe sich die Abhängigkeit von Erdgasimporten auch dadurch verringern, dass Erdgas aus heimischen Quellen gefördert oder zumindest aus europäischen Nachbarländern importiert wird. Dies ist aber – jedenfalls bislang – nicht erwünscht. Wie bereits erwähnt, lag der Lieferanteil deutschen Erdgases im Portfolio der Ruhrgas zu Beginn des Jahrtausends noch bei über 15 %. Mittlerweile trägt deutsches Erdgas nur noch zu gut 5 % zur Versorgung des deutschen Gasmarktes bei. Ursache dafür ist in erster Linie das Fracking-Verbot, das einer Förderung der erheblichen Schiefergasvorräte in Deutschland im Wege steht. Obwohl der technische Fortschritt bei dieser Technologie mittlerweile die meisten Umweltbedenken ausräumen konnte, ist dieses Thema nach wie vor ideologisch mehr oder weniger tabuisiert; vielleicht trägt ja der Umstand zur Versachlichung der Diskussion bei, dass der grüne Wirtschaftsminister gegenwärtig dabei ist, mit katarischen Scheichs einen Liefervertrag zu vereinbaren, der zunächst mit verflüssigtem Fracking-Gas aus den Vereinigten Staaten erfüllt werden soll. Und gegen die Förderung von konventionellem Gas, das offshore im Grenzgebiet der deutschen und holländischen Nordsee gefördert werden könnte, positioniert sich der Koalitionsvertrag der Ampel ebenfalls sehr eindeutig. Vielleicht sorgt die aktuelle Gasmangellage ja auch hier für ein Umdenken.


LNG und Nordstream 2

Auf – zunächst sogar noch steigende – Erdgasimporte werden wir auf absehbare Zeit nicht verzichten können. Die Bundesregierung scheint insofern auch die Zeichen der Zeit erkannt zu haben. Sie baut Regasifizierungsanlagen für verflüssigtes Erdgas (LNG) und betätigt sich, soweit ersichtlich, mittlerweile auch selbst als Einkäufer von Erdgasmengen. Gleichzeitig wird über die Verstaatlichung – zumindest des Erdgasgeschäftes – von Uniper diskutiert. Ordnungspolitisch wird hierbei wahrscheinlich das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Denn, wie es den Anschein hat, ist der Staat nunmehr gewillt, selbst die Versorgungssicherheit in die Hand zu nehmen und hohe Investitionen hierfür zu tätigen. Dass LNG, verglichen mit Pipeline-Gas, einen ziemlich miserablen CO2-Footprint hinterlässt und die staatlicherseits einzukaufenden Gasmengen, wie erwähnt, im Wesentlichen Fracking-Gas aus den Vereinigten Staaten zum Gegenstand haben, mag dabei noch das kleinere Problem sein. Schwierig dürfte es werden, wenn sich die gegenwärtige Krise mit Russland wieder entspannt oder sich die Situation auf dem globalen Gasmarkt aus anderen Gründen beruhigt. Dann besteht nämlich die Gefahr, dass unser Land auf einem gigantischen Stranded Investmentsitzen bleibt, da sich die auf dem Höhepunkt der Krise eingekauften Gasmengen wohl kaum wirtschaftlich in Konkurrenz zu den von privaten Gashändlern kontrahierten Pipelinegasmengen vermarkten lassen. Die Gefahr, dass am Ende Kosten und Verluste sozialisiert und Gewinne privatisiert werden, wird sich bei dieser Form der gegenwärtig praktizierten Staatswirtschaft kaum verhindern lassen.

Und was hat Nordstream 2 mit dieser verhängnisvollen Abhängigkeit von russischem Erdgas zu tun? Wenn man dem gegenwärtigen Diskurs folgt und insbesondere die zahlreichen „Schuldbekenntnisse“ von Politikern unterschiedlicher Couleur zur Kenntnis nimmt, könnte man den Eindruck gewinnen, dass Nordstream 2 mitursächlich für die gegenwärtige Krise ist. Wie bereits die vorstehenden Ausführungen allerdings versucht haben, deutlich zu machen, ist für die Ursachen der Erdgasabhängigkeit unserer Volkswirtschaft keineswegs Gazprom verantwortlich zu machen. Ganz im Gegenteil. Wie bereits erwähnt, ist Gazprom heute das einzige Unternehmen, mit dem noch langfristige Lieferverträge mit erheblichen Mengen bestehen, die in der Vergangenheit auch immer entsprechend der zwischen den Vertragsparteien getroffenen Regelungen erfüllt wurden. Nordstream 2 ist Teil der Transportinfrastruktur, die von Gazprom für die Erfüllung ihrer Lieferverpflichtungen gebaut wurde. Es liegt auf der Hand, dass mit Blick auf die Versorgungssicherheit unseres Landes nicht nur die Menge des potentiell verfügbaren Gases entscheidend ist, sondern auch die Anzahl der für ihren Transport zur Verfügung stehenden Pipelines beziehungsweise im Falle von LNG die Anzahl der Regasifizierungsterminals. Insofern ist der Betrieb von Nordstream 1 und wäre die Inbetriebnahme von Nordstream 2 ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung unserer Versorgungssicherheit. Dass über Nordstream 2 möglicherweise Mengenströme, die gegenwärtig über das alte – und dem Vernehmen nach nur unzureichend gewartete – Pipelinesystem durch die Ukraine transportiert werden, umgeleitet werden, bedeutet mit Blick auf die Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas sicherlich keinen Nachteil, da diese Lieferungen umso sicherer sind, je weniger Transferländer sie als politisches Druckmittel missbrauchen können. Wer Nordstream 2 also nicht ans Netz nehmen möchte, stellt offensichtlich politische Interessen der Ukraine über die Versorgungsinteressen unseres Landes. Das kann – zumal vor dem Hintergrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine – legitim sein, sollte dann so aber auch transparent gemacht werden.

Natürlich kann es gut sein, dass bei der Entscheidung für den Bau der beiden Nordstream Pipelines auch „sachwidrige Interessen“ des einen oder anderen Gazprom-Kleptokraten (vielleicht ja sogar der Kremlspitze selbst) eine Rolle gespielt haben; denn bei Investitionen in dieser Größenordnung lässt sich natürlich leicht ein nennenswerter Betrag auch für persönliche Zwecke abzweigen. Dies sollte freilich nicht den Blick dafür verstellen, dass es aus deutscher und europäischer Sicht letztlich ein großes Glück war, dass Gazprom insgesamt über 5 Milliarden € in Nordstream 2 investiert hat. Immerhin hätte das Unternehmen das Geld ja auch in eine (weitere) Pipeline nach China oder Indien investieren können. Dann hätte Moskau in der Tat die Möglichkeit, uns mit der Umleitung der Gasströme aus den sibirischen Feldern zu erpressen – ein Szenario, dass hierzulande die Alarmglocken zu Recht hätte schrillen lassen.

Was also ist zu tun?

Es ist offenkundig, dass Deutschland auf viele Jahre, wenn nicht Jahrzehnte auf zuverlässige Erdgaslieferungen angewiesen bleiben wird. Russland ist dabei nicht nur mit Blick auf seine Ressourcen der potenteste Partner; Russland hat durch das Festhalten an großvolumigen langfristigen Verträgen und den kontinuierlichen Ausbau der Transportstruktur auch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass es an langfristigen Vertragsbeziehungen mit Deutschland und Europa interessiert ist. Aus diesem Grunde sollte Deutschland alles daran setzen, diese Lieferbeziehungen beizubehalten und durch die Inbetriebnahme von Nordstream 2 weiter auszubauen. Ein Kotau vor dem Völkerrechtsbrecher Wladimir Putin ist dies keineswegs. Tatsächlich nämlich sind Erdgaslieferungen aus deutscher Sicht absolut kein taugliches Instrument, um Druck auf Russland auszuüben. Denn das zu Beginn des Ukraine-Krieges in Deutschland ernsthaft diskutierte Erdgas-Embargo stellt sich mittlerweile als eine Drohung mit Selbstschädigung heraus, nachdem Russland den Spieß umgedreht hat und seinerseits mit der Einstellung der Lieferungen droht. Ein „deutscher Sonderweg“ wäre die Inbetriebnahme von Nordstream 2 ebenfalls nicht. Denn die Lieferungen über Nordstream 2 dienen keineswegs allein der Versorgung Deutschlands, und über das verzweigte Gasnetz Europas lässt sich mit russischem Gas, das in Greifswald angeliefert wurde, ohne weiteres Polen und notfalls auch die Ukraine versorgen.


Seit 1973, also seit nahezu 50 Jahren, erhält Deutschland Gas aus Russland. Das Erdgas-Röhren-Geschäft und die Aufnahme der Lieferbeziehungen waren ein wichtiger Schritt der Entspannungspolitik und haben maßgeblich zur Aussöhnung zwischen Deutschland und der Sowjetunion beziehungsweise Russland beigetragen. Warum soll es nicht gelingen die Neuordnung der Gaslieferbeziehungen mit Russland auch diesmal als Chance zur Annäherung und Versöhnung zu nutzen?


erstmals veröffentlich auf thepioneer.de am 25.07.22.

371 Ansichten5 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Peace Now!

Beitrag: Blog2 Post
bottom of page