top of page

Der lange Schatten der Treuhand


Die Umfrageergebnisse der AfD in den neuen Bundesländern sind in der Tat besorgniserregend. Aber statt über Parteiverbote zu schwadronieren und mit moralisierend erhobenen Zeigefinger einem erheblichen Teil der Ostdeutschen eine undemokratische Gesinnung oder gar ein völkisch-rechtsextremes Gedankengut zu attestieren, lohnt es sich vielleicht, einmal genauer zu untersuchen, woran es liegt, dass die politischen Befindlichkeiten in den neuen Bundesländern sich offensichtlich deutlich von denen in der alten Bundesrepublik unterscheiden.


Dies hat ganz wesentlich mit politischen Entscheidungen der Wendezeit zu tun. Die Arbeit der Treuhandanstalt spielt dabei eine wesentliche Rolle. Sie endete zwar offiziell bereits am 31. Dezember 1994. Mit den Auswirkungen der Privatisierung des ehemals volkseigenen Vermögens der DDR allerdings haben wir bis heute zu kämpfen.





Persönlich erinnere ich mich gut an meine Zeit als hauptamtlicher Parteifunktionär beim SPD-Parteivorstand im Jahre 1991. Damals hatte ich – wohl auch aufgrund meiner vorangegangenen Tätigkeit in der Volkskammer – die Aufgabe, mich um die Partei im – wie es damals noch hieß – „Beitrittsgebiet“ zu kümmern. Seinerzeit gab es ein Gutachten, das Branche für Branche ermittelte, welcher Aufwand erforderlich sein würde, um Arbeitsplätze nachhaltig zu retten. Nicht überraschend kam dieses Gutachten zu dem Ergebnis, dass der Aufwand in kleinteilig – also „mittelständisch“ – strukturierten Branchen geringer sein würde, als im Bereich der kapitalintensiven Großindustrie, namentlich in der Chemie. Handlungsleitend für die Politik der Treuhand aber wurde dies nicht. Im Gegenteil: In den Anfangsjahren der Treuhandanstalt wurde eine Menge von Betrieben „plattgemacht“, die mit vergleichsweise geringem Aufwand hätten erhalten bleiben können; ein Beispiel etwa ist die Textilindustrie in Sachsen, in der zu Wendezeiten noch etwa 300.000 Menschen tätig waren und die heute auf weniger als 50.000 Beschäftigte abgeschmolzen ist.


Subventionen wurden schon zu Treuhandzeiten nach dem Motto verteilt: „Wer hat, dem wird gegeben“. Prominentestes Beispiel sind vielleicht die ehemals großen Kombinate im Chemiedreieck Buna, Leuna und Bitterfeld, für die sich lange Zeit kein Investor fand. Schließlich fand sich der amerikanische Chemiekonzern Dow Chemical, der Interesse an einer Übernahme signalisierte. Und da die damalige Treuhand-Präsidentin Birgit

Breuel das Schild an ihrer Behörde partout zum Jahresende 1994 abschrauben wollte, konnte er die Bedingungen praktisch diktieren.


Insgesamt verschlangen der Deal Steuergelder in einer Größenordnung von fast 10 Milliarden DM; auf jeden der zugesicherten 2.200 Arbeitsplätze – zu DDR Zeiten arbeiteten dort bis zu 30.000 Menschen! – entfiel so eine Subvention in Höhe von fast 5 Millionen Euro. Praktisch sämtliche Investitionen an den Standorten, Leuna und Böhlen wurden aus Steuergeldern finanziert; die Anlaufverluste in Milliardenhöhe übernahm ebenfalls der Staat, ebenso wie die Kosten für die Altlastensanierung und den Bau einer Pipeline für die Transport von Rohstoffen. Aufgabe des – seinerzeit von mir geleiteten – Vertragsmanagements war es, dafür zu sorgen, dass die Mittel tatsächlich den Standorten und ihren Beschäftigten zugutekamen, und nicht auf direktem Wege die Konzernkassen im fernen Amerika füllten. Das war nicht immer ganz einfach. Denn so viel öffentliches Geld schaffte natürlich Begehrlichkeiten. Und nicht selten wurde auch politisch erheblicher Druck ausgeübt, den Investor doch nicht zu „verärgern“.


Im Nachhinein gesehen wäre es wohl besser gewesen, die Standorte aus eigener Kraft zu restrukturieren und als eigenständiges Unternehmen zu entwickeln, das man später vielleicht hätte an die Börse bringen können. Teurer geworden wäre es mit Sicherheit nicht und statt einer verlängerten Werkbank wäre ein Unternehmen mit Sitz in den neuen Bundesländern entstanden. Geeignete Manager, denen man dies hätte zutrauen können, standen seinerzeit übrigens in den Startlöchern.


Ein weiterer Punkt, der die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Ost und West bis heute nachhaltig erschwert, ist das Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen vom Herbst 1990. Dieses Gesetz sah die Rückübertragung von Vermögenswerten vor, die in DDR-Zeiten entschädigungslos enteignet worden waren. Im Ergebnis führte dieses Gesetz zu einer dramatischen Vermögensverschiebung von Ost nach West. Der Grund dafür lag darin, dass die meisten Enteignungen in DDR-Zeiten insofern grundsätzlich rechtmäßig waren, als sie mit Entschädigung erfolgten, mochte diese aus heutiger Sicht auch noch so lächerlich gering gewesen sein. Lediglich dann, wenn der Voreigentümer nicht mehr DDR-Bürger war, weil er in den Westen „rübergemacht“ hatte, wurde die Entschädigung nicht ausgezahlt. Insofern gingen die meisten DDR-Bürger beim Vermögensgesetz leer aus, während sich die Erben von DDR-Flüchtlingen über einen – nicht selten völlig unverhofften –

Vermögenszuwachs freuen konnten. Dass heute fast zwei Drittel der Grundstücke und Immobilien in Ostdeutschland in westdeutscher Hand sind, hat auch darin seine Ursache.


Natürlich kann man dies alles heute kaum mehr rückgängig machen. Umso wichtiger ist eine ehrlich historische Aufarbeitung der damaligen Entscheidungen. Sie sollte uns veranlassen, endlich dafür zu sorgen, dass dem Anspruch des Grundgesetzes entsprochen wird, gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland herzustellen. Und sie sollte das Bewusstsein dafür schärfen, dass die gerade im Osten weit verbreitete Unzufriedenheit eben nicht das Ergebnis politischer Stimmungsmache, sondern politischer Fehlentscheidungen ist.


veröffentlicht am 26.01.24 online von "der Freitag"



198 Ansichten2 Kommentare

Aktuelle Beiträge

Alle ansehen

Der Kulturkampf um die Straßenbeleuchtung in Düsseldorf geht weiter

Es gibt sicherlich Argumente, die historische Gasbeleuchtung in Düsseldorf durch LED zu ersetzen. Die CO2-Bilanz ist klimafreundlicher, die Leuchtqualität besser, die langfristigen Unterhaltungs- und

Beitrag: Blog2 Post
bottom of page