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AutorenbildThomas Geisel

Ursula von der Leyen benennt EU-Wohnungskommissar: Ein Oscar für Symbolpolitik

Anbei mein Text als Pioneer-Expert zur Benennung eines EU-Wohnungskommissar durch Ursula von der Leyen.


Der gesamte Artikel aus The Pioneer vom heutigen Donnerstag, den 19. September 2024, ist auch unter folgendem Link abrufbar:


Düsseldorfs ehemaliger Oberbürgermeister und EU-Parlamentsmitglied Thomas Geisel hält die Ernennung eines europäischen Kommissars für Wohnen für unnötig. In unserem Experts-Artikel erklärt er, warum.


Der Wohnraum in deutschen Städten ist knapp und zu teuer. Jetzt soll es also die

EU-Kommission richten! Ursula von der Leyen hat einen Wohnungskommissar berufen.


Was auf den ersten Blick so aussieht, als würde ein dringendes Problem gelöst, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine Mischung aus Symbolpolitik und bürokratischer Beschäftigungssicherung. Das Problem wird uns als Lösung verkauft.

Denn wenn man sich fragt, woran es liegt, dass es immer schwieriger wird, bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Menge zu schaffen - dann kommt man zu dem Ergebnis, dass es eher an zu viel, als an zu wenig Europa liegt. Und auch daran, dass die Mitgliedstaaten selbst ihre Hausaufgaben nicht machen.


Als ehemaliger Oberbürgermeister der wachsenden Metropole Düsseldorf weiß ich ein Lied davon zu singen, wie immer strengere Vorschriften in puncto Energieeffizienz, Immissionsschutz, Barrierefreiheit, Sicherheit und Brandschutz beispielsweise, die nicht selten auf Richtlinien der EU Kommission zurückgehen, die Baupreise immer weiter in die Höhe treiben. Hinzu kommen Vorschriften des Bauplanungs- und -ordnungsrechts, die mittlerweile so komplex sind, dass es kaum mehr möglich ist, innerhalb eines überschaubaren Zeitraums eine objektiv rechtsfehlerfreie Baugenehmigung zu erteilen.

Und schließlich laden eklatante Unzulänglichkeiten des Bodenrechts Spekulanten regelrecht dazu ein, Grundstücke brachliegen zu lassen in der - häufig nicht unberechtigten - Hoffnung, irgendwann einmal die Wertsteigerung infolge geänderten Planungs- und Baurechts einzucashen.

Und auch wenn es darum geht, den Bau bezahlbarer Wohnungen in öffentlicher Hand zu beschleunigen, ist das bestehende Regelwerk des europäischen Gemeinschaftsrechts eher hinderlich. Namentlich das Ausschreibungs- und Beihilferecht treiben die Kosten in die Höhe und verhindern nicht selten die Realisierung von Wohnungsbauprojekten, die dringend benötigt werden.


Statt einen Wohnungskommissar einzusetzen, der diesem Unsinn mit neuen Regelungen zu Leibe rücken will, dürfte es sinnvoller sein, den Amtsschimmel im Ausschreibungs- und Beihilferecht generell drastisch zu reduzieren. Die Diskussion um den Wohnungskommissar sollte Anlass geben, einmal grundsätzlich darüber nachzudenken, welche Kompetenzen sinnvollerweise bei der Europäischen Kommission ressortieren sollten.


Wohnungswesen und Wohnungsbau gehören wohl kaum dazu. Übrigens schon deshalb nicht, weil die Problemlagen innerhalb Europas, ja selbst innerhalb der einzelnen Mitgliedstaaten, höchst unterschiedlich sind. Anstatt europaweit einheitliche Standards, Verfahren und Lösungen zu propagieren, sollte den Mitgliedstaaten die Freiheit gegeben werden, selbst angemessene Lösungen zu finden. Dies entspricht dem Subsidiaritätsprinzip, von dem heute zwar kaum noch einer spricht, das aber bei der Übertragung von Hoheitsrechten und Zuständigkeiten an die Europäische Union allein maßgeblich sein sollte.


Oder zugespitzt formuliert: Weniger Europa würde mehr bezahlbaren Wohnraum bedeuten. Der EU-Kommissar sollte wieder abgeschafft werden. Damit würde automatisch eine Wohnung und jede Menge Büroraum frei.



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